Concluse
22. dicembre 2022 - 1. febbraio 2023

Anpassung des eidgenössischen Jagdbanngebiets Kärpf und Gewährung des rechtlichen Gehörs zur Festlegung von Schneesportrouten im neuen eidgenössischen Jagdbanngebiet Chrauchtal

Unterlagen in Sachen Vernehmlassung zur Anpassung verschiedener Verordnungen und Beschlüssen im Zusammenhang mit der Anpassung des eidgenössischen Jagdbanngebiets Kärpf beziehungsweise der Neuausscheidung des Chrauchtal als eidgenössischen Jagdbanngebiet und Gewährung des rechtlichen Gehörs zur Festlegung von Schneesportrouten im neuen eidgenössischen Jagdbanngebiet Chrauchtal

Der Kanton Glarus hat beim Bund das Gesuch gestellt, das eidgenössische Jagdbanngebiet Kärpf um den Perimeter des touristischen lntensiverholungsgebietes in Elm zu verkleinern und als Ersatz ein neues Jagdbanngebiet im Chrauchtal auszuscheiden. Der Regierungsrat hat das Departement Bau und Umwelt beauftragt, diverse Verordnungen und Beschlüsse anzupassen. Zudem besteht in den eidgenössischen Jagdbanngebieten ein Routengebot für Schneesportaktivitäten, das heisst das Verlassen von offiziellen Pisten, Loipen und Ski- und Schneeschuhrouten (Schneesportrouten) ist verboten (Art. 5 Abs. 1 Bst. g Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete). Dieses Verbot dient dem Schutz der Wildtiere vor Störung und Beunruhigungen. Der Kanton muss die offiziellen Schneesportrouten rechtsverbindlich festlegen. Dies ge- schieht in Form einer Allgemeinverfügung.