Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes
In seiner Sitzung vom 24. Juni 2024 bewilligte der Staatsrat die Vernehmlassung zu einem Gesetzesvorentwurf, mit dem die kantonale Gesetzgebung über E-Government angepasst wird, um die dauerhaften Bestimmungen über die Verwendung des kantonalen Bezugssystems zu integrieren. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober 2024.