Mit dieser Gesetzesrevision sollen die gesetzlichen Grundlagen für die in der Praxis bereits bestehende Berechnung der Mehrwertabgabe in speziellen Nutzungszonen geschaffen oder präzisiert werden: Dies betrifft die Industrie- und Gewerbezone („Zone 7“), die Stadt- und Dorfbildschutzzone, das Bahnareal und die Zone für Bauten im öffentlichen Interesse.