Abgeschlossen
18. November 2015 - 5. Februar 2016

Änderung der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emmissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung)

Im Rahmen der geplanten Änderung werden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Damit wird den Resultaten resp. den Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) aus der Evaluation «Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen - Evaluation der Programmorganisation» vom März 2013 Rechnung getragen. Durch die Verordnungsänderung werden die Empfehlungen der EFK, soweit es das CO<sub>2</sub>-Gesetz ermöglicht, umgesetzt. Damit erhalten die Kantone rechtzeitig und unabhängig von der Energiestrategie 2050 die notwendige Planungssicherheit bezüglich der Ausgestaltung ihrer Förderprogramme ab 2017.
Themen
Energie
Quelle
fedlex.admin.ch

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